Verpackungs-Check
Verkauf vor Ort (Tresen, Tüte, Einwickeln, Filialen), Versand/Online-Shop und Restaurant/Imbiss (Essen und Getränke zum Mitnehmen oder Liefern) – wer muss bei Verpackungen was tun? Ein paar Klicks, dann steht es in Klartext da.
Dieses Werkzeug ordnet Rollen und Pflichten nach den unten genannten Quellen ein. Es ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister oder einen Rechtsanwalt.
Bei Restaurant/Imbiss nicht geprüft und deshalb nur als Hinweis "im Einzelfall prüfen": das Verhältnis der Kleinstunternehmen-Schwelle der PPWR (Art. 33 Abs. 4) zur Kleinbetrieb-Schwelle des VerpackDG (§ 61), die genaue Ausgestaltung des Eigenbehälter-Systems bei Lieferung. Beide Schwellen werden nebeneinander genannt, eine Aussage zum Vorrang gibt es hier nicht.
Beim Versand nicht geprüft und deshalb nur als Hinweis "im Einzelfall prüfen": Pflichten des Marktplatzes im Einzelnen, Lieferanten außerhalb der EU (bevollmächtigter Vertreter), Mengenschwellen außer der 10-Tonnen-Grenze, Streckengeschäft.
Quellen- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), insbesondere Art. 12 (Kennzeichnung), Art. 21 (Erzeuger), Art. 24 (Leerraum, Versand), Art. 29 (Wiederverwendbare Transportverpackungen), Art. 32 (Wiederbefüllung, Eigenbehälter im Gastgewerbe), Art. 33 (Wiederverwendungsangebot im Gastgewerbe) und Art. 71 (Geltung ab 12.08.2026)
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), BGBl. 2026 I Nr. 207, gilt seit 12.08.2026 (u. a. § 7, 9, 12, 13, 39, 66, 68; Versand: § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 13 Abs. 3 und 4, § 68; Gastro: § 60, § 61, § 7 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 1, § 66)
- Volltexte: eur-lex.europa.eu (ABl. L 2025/40), gesetze-im-internet.de/verpackdg
- Zentrale Stelle Verpackungsregister: verpackungsregister.org/en/ppwr/service-packaging
- Registrierung: lucid.verpackungsregister.org
- Preisangaben: Anbieterangaben Lizenzero und PreZero
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